Tunesien: Rechtsanwalt Mahdi Zagrouba nach Misshandlung in Haft freigelassen
19. Juli 2024
Mahdi Zagrouba war am Montag, dem 13. Mai, in der Maison de l’Avocat in Tunis festgenommen worden. Seine Verhaftung erfolgte kurz nach der Verhaftung seiner Kollegin, Sonia Dahmani, zwei Tage zuvor.
Die Festnahme von Rechtsanwalt Zagrouba hatte in der tunesischen und internationalen Rechtsgemeinschaft große Aufregung ausgelöst. Der Anwalt war festgenommen worden, nachdem er seine Unterstützung für RAin Dahmani gezeigt hatte, die am 11. Mai festgenommen worden war. Er wurde am 15. Mai dem Untersuchungsrichter vorgeführt und wies deutliche Spuren von Misshandlungen auf.
Mahdi Zagrouba wurde nach seiner Festnahme verprügelt. Er wurde als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert, nachdem er aufgrund der in der Haft erlittenen Gewalt das Bewusstsein verloren hatte. Sein Zustand war zudem besonders schlecht, als er zwei Tage nach seiner Festnahme dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurde.
Zahlreiche NGOs prangerten einen Amtsmissbrauch an und forderten ein gerichtsmedizinisches Gutachten, um die Gewalt zu klären, der er in der Haft ausgesetzt war. Er wird weiterhin wegen „Angriffs auf Polizisten“ angeklagt.
RA Zagrouba wurde schließlich am Donnerstag, den 11. Juli 2024, zwei Monate nach seiner Festnahme von der tunesischen Justiz freigelassen.
Das Observatorium verurteilt aufs Schärfste die Gewaltakte, denen Mahdi Zagrouba in der Haft ausgesetzt war.
Das Observatorium fordert die tunesischen Behörden nachdrücklich auf, eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Misshandlungen von RA Zagrouba durchzuführen, in Übereinstimmung mit Artikel 12 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984, in dem es heißt: „Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass die zuständigen Behörden unverzüglich eine unparteiische Untersuchung einleiten, wann immer ein begründeter Verdacht besteht, dass in einem Hoheitsgebiet unter seiner Gerichtsbarkeit eine Folterhandlung begangen wurde.“
Das Observatorium erinnert daran, dass nach den Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft, insbesondere den Prinzipien 23 und 27 :
„Rechtsanwälte müssen wie alle anderen Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit genießen. Insbesondere haben sie das Recht, an öffentlichen Diskussionen über das Recht, die Rechtspflege und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte teilzunehmen und lokalen, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten“. (Grundsatz 23)
„Anschuldigungen oder Beschwerden gegen Rechtsanwälte, die in Ausübung ihres Amtes erfolgen, müssen mit Sorgfalt und Fairness nach den entsprechenden Verfahren geprüft werden. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht auf eine faire Anhörung seiner Sache und kann sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl unterstützen lassen.“ (Grundsatz 27)