STRASSBURG: Rückmeldung der Observatorium zur Teilnahme an der 6. TagungTagung des Expertenausschusses zum Schutz von Rechtsanwälten (CJ-AV)

STRASSBURG: Rückmeldung der Observatorium zur Teilnahme an der 6. TagungTagung des Expertenausschusses zum Schutz von Rechtsanwälten (CJ-AV)

Nathan Guy / Flickr / 2008

21. November 2023

Das Internationale Observatorium für bedrohte Anwälte (OIAD) setzt ihr Engagement für den Schutz bedrohter Anwälte fort und nimmt als Beobachterin an der 6. Tagung des Expertenausschusses für die Schaffung eines Übereinkommens zum wirksameren Schutz von Anwälten vor den Gefahren teil, denen sie aufgrund ihres Berufs ausgesetzt sind.

Das Engagement des Observatoriums zeigt sich in der Vorbereitung und Teilnahme an allen Tagungen des CJ-AV, die seit April 2022 in Straßburg stattgefunden haben. Im Rahmen der 6. Tagung  vom 17. bis 19. Oktober wurde eine analytische Prüfung der 8. Fassung des Entwurfs des Übereinkommens vorgenommen; dabei wurden insbesondere die Artikel 3 (Verwendung von Begriffen), 4 (Berufsverbände), 5 (Zulassung zur Berufsausübung), 6 (Berufsrechte der Rechtsanwälte), 8 (Disziplin) und 9 (Schutz) untersucht. Im Bericht über die Tagung des CJ-AV sind die Änderungen an den oben genannten Punkten im Einzelnen aufgeführt.

Massimo Audisio, Rechtsanwalt und Mitglied des Vorstands der Observatorium, nahm als Vertreter des OIAD an dieser Tagung teil und lieferte die identifizierten Empfehlungen zum Textentwurf. Diese letzte Fassung des Textes wurde erstmals vom Ausschuss für die europäische rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) auf seiner PlenarTagung vom 15. bis 17. November erörtert.

Mit besonderem Augenmerk hinsichtlich der Umsetzung des Entwurfs, erklärte Audisio, dass „obwohl die Grundstruktur des Umsetzungsmechanismus auf der letzten Tagung im Juli beschlossen wurde, die folgenden Anmerkungen des Ausschusses auf der nächsten Tagung behandelt werden müssen:

  • die Möglichkeit, Sammelklagen zuzulassen
  • Die Möglichkeit, sich auf ähnliche Befugnisse zu beziehen, wie sie den Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen eingeräumt werden.
  • die Möglichkeit, Notfallverfahren einzurichten
  • die Möglichkeit, Besuche zu organisieren, wenn Verstöße gegen das Übereinkommenbegangen wurden
  • die Möglichkeit und die Modalitäten der Vorlage von regelmäßigen Berichten“.

In diesem Zusammenhang bekräftigt das Observatorium, dass nur ein wirksamer Durchsetzungsmechanismus, der eine umfassende Dokumentation der Bedrohungen, denen Anwälte ausgesetzt sind, ermöglicht, die in der Charta verankerten Rechte wirksam umsetzen kann.

Der CJ-AV hat vereinbart, seine siebte Tagung vom 30. Januar bis 1. Februar 2024 in Straßburg abzuhalten, die sich hauptsächlich mit dem überarbeiteten Artikel 9, den Artikeln zu den Umsetzungsmechanismen, den Schlussklauseln, dem erläuternden Bericht und den vom CDCJ eingegangenen Kommentaren befassen wird.