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BELARUS: Maksim Znak seit über vier Jahren inhaftiert

16. Januar 2025

Maksim Znak, Rechtsanwalt und Mitglied des belarussischen Koordinationsrats, ist Opfer schwerer Verfolgung. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt und wird in einer Strafkolonie grausam behandelt.

Nach seiner Festnahme im Jahr 2020 wurde Znak mehrmals in eine Disziplinarzelle gesteckt. Seit 2023 ist er praktisch isoliert und extremen Haftbedingungen ausgesetzt.

Am 24. Mai 2022 setzte ihn der KGB auf die Liste der „Terroristen“ und verschärfte damit die Verfolgung gegen ihn. Trotz der Repressionen bleibt er ein Symbol des Widerstands gegen Unterdrückung. 

Seine Haftbedingungen stellen eine eklatante Verletzung der Menschenrechte dar. Rufen wir am heutigen Welttag des gefährdeten Rechtsanwalts zur sofortigen Freilassung von Maksim Znak auf. 

 

Weitere Informationen über den Anwalt: https://prisoners.spring96.org/en/person/maksim-znak

Engagieren Sie sich für diesen und andere Fälle von gefährdeten belarussischen Anwälten, indem Sie die OIAD-Kampagne teilen:

 

©️Yuliya Pesenka-Hramanteva

BELARUS: Das Observatorium drückt seine Unterstützung für den weißrussischen Anwalt Maksim Znak aus

7. Dezember 2023

 

Das Observatorium bringt seine Empörung über die Situation von Maksim Znak zum Ausdruck, der seit drei Jahren willkürlich und unter entwürdigenden Bedingungen inhaftiert ist.

Im Jahr 2021 wurde der Anwalt Maksim Znak wegen folgender Anklagepunkte zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt:

  • „Aufrufe zu Handlungen, die die nationale Sicherheit gefährden“.
  • „Verschwörung mit dem Ziel, die Staatsgewalt an sich zu reißen“.
  • „Gründung einer extremistischen Gruppierung“

Derzeit befindet er sich in Vitba in der Region Witebsk in Haft und seine Situation ist unverändert. Er wurde wiederholt in eine Disziplinarzelle gesteckt und unmenschlich und erniedrigend behandelt.

Seit Februar 2023 ist Maksim Znak jeglicher Kontakt zur Außenwelt untersagt, und es ist ihm auch untersagt, seine Anwälte zu konsultieren.

Laut der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen waren „die Festnahme und der Freiheitsentzug von Maksim Znak willkürlich, weil sie keine Rechtsgrundlage hatten, von der friedlichen Ausübung seiner Rechte abhängig waren, aus einer Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren resultierten und auf einer Diskriminierung aufgrund seiner politischen Ansichten und seines Status als Anwalt einer oppositionellen politischen Bewegung beruhten“ .[1]

Maksim Znak gilt als politischer Gefangener; der UN-Sonderberichterstatter fordert die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen, darunter auch Rechtsanwalt Znak.

Die alarmierende Situation von Maksim Znak hat litauische und belarussische Exilanwälte dazu veranlasst, eine eigene Website für ihn einzurichten, die unter folgender Adresse aufgerufen werden kann: www.maksimznak.org.

Die Internationale Beobachtungsstelle für gefährdete Anwälte lädt Sie ein zu :

  • das auf der Website verfügbare Poster zu teilen
  • es in Ihren sozialen Netzwerken zu verbreiten
  • es an die belarussischen Behörden zu senden und sie aufzufordern, die Folterungen des Rechtsanwalts Maksim Znak einzustellen.

 

Das Observatorium verurteilt die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Maksim Znak auf das Schärfste.

Das Observatorium fordert die belarussischen Behörden nachdrücklich auf, dem Anwalt alle Garantien für ein faires Verfahren zu geben.

Das Observatorium fordert die sofortige Freilassung von Maksim Znak.

Das Observatorium erinnert daran, dass gemäß den Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Rechtsanwälte, insbesondere den Prinzipien 16, 17, 23 und 28, die Rolle der Rechtsanwälte in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Vereinten Nationen eine wichtige Rolle spielt:

Grundsatz 16: „Die Behörden müssen sicherstellen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder unzulässige Einmischung erfüllen können; b) frei reisen und ihre Mandanten im In- und Ausland konsultieren können; und c) für Maßnahmen, die sie in Übereinstimmung mit ihren anerkannten Berufspflichten und -standards und ihrem Berufsethos ergreifen nicht Gegenstand von Verfolgung oder wirtschaftlichen oder anderen Sanktionen  sind, und auch nicht damit bedroht werden.“

Grundsatz 17: „Wenn die Sicherheit von Anwälten bei der Ausübung ihrer Pflichten gefährdet ist, müssen sie von den Behörden angemessen geschützt werden.“

Grundsatz 23: „Rechtsanwälte müssen wie alle anderen Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit genießen. Insbesondere haben sie das Recht, sich an öffentlichen Diskussionen über das Recht, die Rechtspflege und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zu beteiligen und lokalen, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten“.

Grundsatz 28: „Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte werden vor einem unparteiischen Disziplinarorgan, das von der Anwaltskammer gebildet wird, vor einer unabhängigen satzungsmäßigen Behörde oder vor einem Gericht verhandelt und müssen vor einem unabhängigen Rechtsprechungsorgan angefochten werden können.“

 

[1] https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-06/A-HRC-WGAD-2022-24-BLR-AEV.pdf