TÜRKEI: Türkische Anwälte nach willkürlicher Verhaftung freigelassen
07. August 2024
Die Rechtsanwälte Naim Eminoğlu und Doğa İncesu wurden am 2. Juli 2024 nach einer Hausdurchsuchung in ihren Wohnungen festgenommen. Beide sind Mitglieder der Progressiven Anwaltsvereinigung („ÇHD“) in der Türkei. Sie wurden am 2. Juli zu einer Anhörung vor Gericht erwartet und von den türkischen Behörden in Gewahrsam genommen.
Bei diesem Vorfall waren weder der Staatsanwalt noch ein Vertreter der Anwaltskammer anwesend. Die Telefone und Computer der Anwälte wurden von der Polizei zur Untersuchung beschlagnahmt. Eminoğlu und İncesu wurden nicht über die gegen sie erhobenen Anklagen informiert.
Naim Eminoğlu und Doğa İncesu wurden tatsächlich der Propaganda und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt, die auf den Aussagen eines Zeugen basierten. Ihre Festnahme und die gegen sie erhobenen Anklagen wurden von der internationalen Gemeinschaft scharf kritisiert, die die Hetze gegen die dem ÇHD angehörenden Anwälte anprangerte.
Die Anwälte wurden von drei Kollegen des ÇHD vor dem Friedensstrafgericht vertreten und am 5. Juli 2024 gegen Kaution freigelassen.
Das Observatorium begrüßt die Entscheidung, die türkischen Rechtsanwälte Naim Eminoğlu und Doğa İncesu nach ihrer willkürlichen Festnahme am 2. Juli 2024 freizulassen.
Das Observatorium beobachtet die Situation von Menschenrechtsanwälten in der Türkei weiterhin aufmerksam.
Das Observatorium fordert die türkischen Behörden nachdrücklich auf, den Druck auf die Rechtsberufe einzustellen.
Das Observatorium erinnert daran, dass gemäß den Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft, insbesondere den Grundsätzen 16, 22, 23 und 27:
„Die Behörden müssen sicherstellen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder unzulässige Einmischung erfüllen können; (…)“ (Grundsatz 16)
„Die Behörden müssen dafür Sorge tragen, dass alle Mitteilungen und Beratungen zwischen Anwälten und ihren Mandanten im Rahmen ihrer beruflichen Beziehungen vertraulich bleiben.“ (Grundsatz 22)
„Rechtsanwälte müssen wie alle anderen Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit genießen. Insbesondere haben sie das Recht, an öffentlichen Diskussionen über das Recht, die Rechtspflege und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte teilzunehmen und lokalen, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten“. (Grundsatz 23)
„“Anschuldigungen oder Beschwerden gegen Rechtsanwälte, die in Ausübung ihres Amtes erfolgen, müssen mit Sorgfalt und Fairness nach den entsprechenden Verfahren geprüft werden. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht auf eine faire Anhörung seiner Sache und kann von einem Rechtsanwalt seiner Wahl unterstützt werden.““(Grundsatz 27)