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Tunisie

TUNESIEN: Die Anwältin Sonia Dahmani von der tunesischen Justiz zu einem Jahr Haft verurteilt

16. Juli 2024

 

Am 6. Juli 2024 wurde die tunesische Anwältin Sonia Dahmani von der tunesischen Justiz wegen „Verbreitung von Falschmeldungen“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Nachricht wurde von ihrer Tochter über das soziale Netzwerk Facebook weitergeleitet.

Als Sonia Dahmani auf die Ankunft von Migranten aus Subsahara-Afrika in Tunesien angesprochen wurde, antwortete sie in einer Fernsehsendung sarkastisch: „Von welchem außergewöhnlichen Land sprechen wir?“. Diese Aussage der Anwältin wurde als imageschädigend für Tunesien gewertet.

Die Anwältin wurde daraufhin am 9. Mai 2024 vom Untersuchungsrichter vorgeladen. Da sie jedoch keine Gründe für die Vorladung angab, weigerte sie sich, der Vorladung Folge zu leisten.

Rechtsanwältin Dahmani wurde am 11. Mai 2024 im Haus der Anwälte in Tunis gewaltsam festgenommen. Ihre Festnahme erfolgte, als der Nachrichtensender France24 live aus dem Haus der Anwälte berichtete.

Neben ihr wurden  mehr als 60 weitere Anwälte, Journalisten und politische Gegner strafrechtlich verfolgt.

 

Das Observatorium verurteilt diesen klaren Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung der Anwältin Sonia Dahmani aufs Schärfste.

Das Observatorium fordert die tunesischen Behörden nachdrücklich auf, ihre Kollegin, Rechtsanwältin Dahmani, sofort und bedingungslos freizulassen.

Das Observatorium erinnert den tunesischen Staat daran, dass gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der 1969 von Tunesien ratifiziert wurde, „1. Niemand darf wegen seiner Meinung beunruhigt werden. 2. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Informationen und Gedankengut jeder Art ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen in Wort, Schrift, Druck, Kunst oder durch jedes andere Mittel eigener Wahl zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Das Observatorium erinnert auch daran, dass gemäß den Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft, insbesondere den Grundsätzen 23 und 27 :

Rechtsanwälte müssen wie alle anderen Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit genießen. Insbesondere haben sie das Recht, an öffentlichen Diskussionen über das Recht, die Rechtspflege und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte teilzunehmen und lokalen, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten“. (Grundsatz 23)

Anschuldigungen oder Beschwerden gegen Rechtsanwälte, die in Ausübung ihres Amtes erfolgen, müssen mit Sorgfalt und Fairness nach den entsprechenden Verfahren geprüft werden. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht auf eine faire Anhörung seiner Sache und kann sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl unterstützen lassen.“ (Grundsatz 27)