Pressemitteilung: “Gesichter der Freiheit“: Eine Ausstellung, die vom 12. März bis 19. April 2024 zu sehen ist

Pressemitteilung: “Gesichter der Freiheit“: Eine Ausstellung, die vom 12. März bis 19. April 2024 zu sehen ist

Genf, 16. April 2024 Die Genfer Anwaltskammer, die Justizbehörde des Kantons Genf, das Institut für Rechtsstaatlichkeit der Internationalen Anwaltsunion (UAI-IROL), das Human Rights Institute der International Bar Association (IBAHRI) und das  Internationale Observatorium für bedrohte Anwälte (OIAD) präsentieren im Palais de Justice in Genf vom 12. März bis 19. April 2024 eine Ausstellung fotografischer Porträts mit dem Titel „Visages de liberté“ (dt. „Gesichter der Freiheit“).

Die Ausstellung „Gesichter der Freiheit“ wurde von der Union Internationale des Avocats (UIA), dem Conseil National des Barreaux ((Nationalrat der Rechtsanwaltskammern, Frankreich) und der Anwaltskammer von Nantes konzipiert und 2020 zum ersten Mal gezeigt, um Anwältinnen und Anwälte zu ehren, die in verschiedenen Teilen der Welt allein aufgrund der Ausübung ihres Berufs verfolgt, vor Gericht gestellt, verurteilt oder ermordet wurden.

Die fünfzehn Porträts von Anwältinnen und Anwälten, aus denen sich die Ausstellung zusammensetzt, haben im März 2024 ihren Platz innerhalb der Mauern des Genfer Justizpalastes eingenommen.

Die Ausstellung soll die Öffentlichkeit für die Rolle sensibilisieren, die Anwältinnen und Anwälte bei der Verteidigung der individuellen Rechte und insbesondere der Menschenrechte spielen, sowie für die ernsten Risiken, denen sie sich persönlich aussetzen können, wenn sie in bestimmten Fällen die Verteidigung ihrer Mandantinnen und Mandanten übernehmen.

 

Die Menschenrechtskommission der Genfer Anwaltskammer (CDH) fand die von der Anwaltskammer von Nantes, der CNB und der UIA geschaffene Ausstellung besonders stark und direkt mit ihrer Arbeit verbunden, insbesondere im Bereich der Verteidigung der Verteidigung“, erklärt Florian Thiebaut, Mitglied der CDH, „die Ausstellung stellt das Publikum direkt vor diese „Gesichter der Freiheit“, deren Werdegang und Geschichte es kennenlernt“.

Die Ausstellung stellt die Porträts der folgenden 15 Anwältinnen und Anwälte in den Vordergrund:

RAin Alice Nkom
Rain Beatrice Mtweta
RA Benjamin Ramos
RA Derk Wiersum
RAin Ebru Timtik
RA Lin Qilei
RAin Maheinour El Massry
RA Mohammed Al-Roken
RAin Nasrin Sotodeh
RAin Natalia Matskevich
RAin Rana Habibi
RA Saif Ul Malook
RA Selçuk Kozagacli
RA Waleed Abu Al Khair
Rain Yessika Hoyos Morales

 

Praktische Hinweise

„Gesichter der Freiheit“, zu sehen vom 12. März bis zum 19. April 2024 im Hof des Genfer Justizpalastes (Place du Bourg-de-Four 1).

Der Justizpalast ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Der Zugang zu den Gebäuden unterliegt einer Sicherheitsüberprüfung (Durchschreiten einer Sicherheitsschleuse, Überprüfung von Taschen und Gepäck usw.).

 

Über die Menschenrechtskommission der Genfer Anwaltskammer

Die Menschenrechtskommission setzt sich im In- und Ausland für die Grundrechte und die Verteidigung der Verteidigung ein, insbesondere durch Gerichtsbeobachtungsmissionen, schriftliche oder mündliche Interpellationen, vor allem bei den Behörden, oder durch Pressemitteilungen. Sie leistet auch Aufklärungsarbeit durch Konferenzen, Treffen und Veröffentlichungen.

Die Anwaltskammer setzt sich aktiv für die „Verteidigung der Verteidigung“ ein, d. h. für die Verteidigung des Rechts zu verteidigen. Danach müssen alle Anwälte und Anwältinnen ihren Beruf frei und unabhängig ausüben können und vor jeglicher Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder Einmischung in ihre beruflichen Aufgaben geschützt sein.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Anwaltskammer unter communication@odage.ch.