Martin Mavenjina

Kenya

KENIA: Willkürliche Ausweisung des Menschenrechtsanwalts Martin Mavenjina

15.7.2025

 

Die OIAD verurteilt aufs Schärfste die willkürliche Ausweisung von Martin Mavenjina, Menschenrechtsanwalt und Rechtsberater der Kommission für Menschenrechte Kenias (KHRC), am 5.7.2025 am internationalen Flughafen Jomo Kenyatta in Nairobi.

Herr Mavenjina stammt aus Uganda, lebt legal in Kenia und besitzt eine gültige Arbeitserlaubnis. Er setzt sich u. a. für die Förderung der Übergangsjustiz und die Verteidigung von Opfern polizeilicher Gewalt ein.

Bei seiner Rückkehr von einer offiziellen Aufgabe in Südafrika wurde Herrn Mavenjina zunächst die Einreise nach Kenia gestattet. Die Entscheidung wurde jedoch von den Behörden ohne Begründung aufgehoben. Der Pass des Anwalts wurde beschlagnahmt und es kam zu einer kurzzeitigen Fesnahme. Im Anschluss wurde er gezwungen, einen Flug nach Kampala in Uganda anzutreten. Es wurde ihm weder eine Gerichtlichsentscheidung noch eine  formelle Verwaltungsmaßnahme mitgeteilt.

Am 6.7. waren die Räumlichkeiten der KHRC von Personen angegriffen worden, die als regierungsnah eingestuft wurden. Durch sie sollte eine Pressekonferenz mit Müttern von Opfern polizeilicher Gewalt verhindert werden.

Die Ausweisung von Rechtsanwalt Mavenjina erfolgt im Zusammenhang mit einer wachsenden Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Kenia am Vorabend der Demonstrationen vom 7.7. zum Gedenken an die Mobilisierungen von 1990 gegen das Regime von Präsident Daniel Arap Moi, der eine Einheitspartei eingeführt hatte.

Am 7.7.2025 kam es zu Zusammenstößen, bei denen mindestens 31 Menschen getötet, 107 verletzt, zwei erzwungenermaßen verschwanden und mehr als 500 festgenommen wurden. Als Anwalt, der sich für die Bekämpfung von Straffreiheit und Polizeigewalt einsetzte, arbeitete Mavenjina mit den Familien von Opfern staatlicher Gewalt zusammen. Trotz des Ausmaßes der Gesetzesverstöße seit den 2024 in Kenia aufgetretenen Spannungen, wurde kein einzig einziges Mitglied der Sicherheitsbehörde strafrechtlich verfolgt. Dadurch zeigt sich deutlich das Klima der Straflosigkeit, gegen das sich Mavenjina aktiv einsetzt.

Das Observatorium verurteilt die willkürliche Ausweisung von Martin Mavenjina, die einen flagranten Verstoß gegen das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit darstellt, aufs Schärste.

Das Observatorium fordert die kenianischen Behörden auf, die sofortige und bedingungslose Rückkehr des Rechtsanwalts in das Staatsgebiet zu gewährleisten.

Das Observatorium erinnert den kenianischen Staat an seine Verpflichtungen aus den ratifizierten internationalen und regionalen Vereinbarungen, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker.

Das Observatorium fordert die kenianischen Behörden nachdrücklich auf, jede Form von Schikanierung, Einschüchterung und Gewalt gegen Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß den Grundprinzipien der Veinten Nationen betreffend die Rolle der Anwälte einzustellen.

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