Usbekistan: willkürliche Inhaftierung, Vorwürfe von Folter und Misshandlungen sowie strafrechtliche Verfolgung des Strafverteidigers Abdulaziz Razzokov

 26 Januar 2026

 

Das OIAD ist zutiefst besorgt über die willkürliche Inhaftierung, die Vorwürfe von Folter und anderen Formen von Misshandlung sowie über die strafrechtliche Verfolgung von Abdulaziz Razzokov, einem in Usbekistan tätigen Strafverteidiger.

Herr Rechtsanwalt Razzokov, dem «Korruption» vorgeworfen wird, soll vor seiner Inhaftierung über einen längeren Zeitraum hinweg einer geheimen Überwachung durch die staatlichen Sicherheitsdienste unterzogen worden sein. Anschließend wurde er unter Bedingungen in Haft genommen, die im Lichte des internationalen Menschenrechts erhebliche Besorgnis hervorrufen. Berichten zufolge umfassen die Vorwürfe eine Inhaftierung in Isolationshaft, den Einsatz von Zwangsmaßnahmen, die Folter oder anderen Misshandlungen gleichkommen, sowie schwerwiegende Verletzungen des Berufsgeheimnisses, insbesondere durch Eingriffe in die vertrauliche Kommunikation zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten.

Das Strafverfahren gegen Herrn Razzokov scheint mit zahlreichen Verfahrensunregelmäßigkeiten behaftet zu sein, darunter das Fehlen wesentlicher entlastender Beweise, die Verwendung von Beweismitteln, die unter Zwang erlangt worden sein sollen, und die Durchführung wichtiger Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe scheinen in engem Zusammenhang mit seiner legitimen Tätigkeit als Strafverteidiger zu stehen, was zu Befürchtungen schwerwiegender Repressalien wegen der Ausübung seines Berufs führt.

Der vorliegende Fall ist in einen weiteren Kontext eingebettet, in dem sich die usbekischen Behörden öffentlich verpflichtet haben, die richterliche Unabhängigkeit, die Rechtsstaatlichkeit und die Korruptionsbekämpfung zu stärken. Die Behandlung von Herrn Rechtsanwalt Razzokov wirft jedoch Zweifel an der kohärenten Umsetzung dieser Reformzusagen in der Praxis auf, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Rechtsanwälten vor Einschüchterung, Druck und willkürlicher Strafverfolgung.

Das Observatorium erinnert daran, dass die internationalen Verpflichtungen Usbekistans ein absolutes Verbot von Folter und Misshandlungen, den Schutz der Unabhängigkeit der RechtsBerufe sowie die strikte Wahrung der Garantien eines fairen Verfahrens verlangen, insbesondere gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte.

Das Observatorium fordert die usbekischen Behörden nachdrücklich auf, Herrn Razzokov unverzüglich und bedingungslos freizulassen, seine körperliche und psychische Unversehrtheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Vorwürfe von Folter und Misshandlungen einer raschen, unabhängigen und wirksamen Untersuchung unterzogen werden.

Darüber hinaus ermahnt das Observatorium die Behörden, sicherzustellen, dass sämtliche gegen ihn eingeleiteten Verfahren in vollem Umfang den internationalen Standards in Bezug auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, ein faires Gerichtsverfahren und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft entsprechen.

Quelle: Justice pour Tous Internationale (JPTi), «Willkürliche Inhaftierung und Vorwürfe von Folter gegen den Strafverteidiger Abdulaziz Razzokov: JPTi hebt eine entscheidende Bewährungsprobe für den Rechtsstaat in Usbekistan hervor», 22. Januar 2026, abrufbar unter folgender Adresse: https://www.jpti.ch/post/arbitrary-detention-and-alleged-torture-of-defence-lawyer-abdulaziz-razzokov-jpti-highlights-a-crit

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