Maria Bontsler

Russia

Russland: Die willkürliche Festnahme und Inhaftierung der Rechtsanwältin Maria Bontsler

15.7.2025

 

Die OIAD verurteilt aufs Schärfste die willkürliche Festnahme und die alarmierende Inhaftierung der russischen Anwältin Maria Bontsler, 64 Jahre. Seit dem 29.5.2025 wird sie unter unmenschlichen Bedingungen und ohne dringend benötigte medizinische Versorgung festgehalten.

Frau Bontsler ist eine bekannte Verteidigerin der Menschenrechte. Sie tritt regelmäßig in politischen Verfahren auf. Festgenommen wurde sie wegen „vertraulicher Zusammenarbeit mit einem ausländischen Staat”.

Die Anwältin leidet an schwerem chronischem Bluthochdruck und hat trotz der raschen Verschlechterung ihres Gesundheitszustands in Haft keinen Zugang zu ärztlicher Hilfe. Nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus soll Frau Bontsler bei ihrer Verhaftung misshandelt worden und nicht ausreichend mit Nahrung und Wasser versorgt worden sein.

Bekannt wurde Maria Bontsler vor allem durch die Verteidigung des politischen Häftlings Igor Baryshnikov, der im Rahmen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland wegen „Verbreitung von Falschnachrichten” zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde.

Frau Bontsler drohen bis zu acht Jahre Haft wegen der Ausübung ihres Berufes gemäß der Rechtsstaatlichkeit. Die gegen die Anwältin erhobene Anklage ist unbegründet und bedeutet einen eindeutigen Angriff auf den Anwaltsberuf in Russland.

Der Fall Maria Bontsler ist Teil einer groß angelegten Offensive gegen russische Anwälte und Menschenrechtsverteidiger, die mit einem ganzen Arsenal an Gesetzen ausgeführt wird, um alle abweichenden Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Das Observatorium verurteilt die willkürliche Festnahme und Inhaftierung von Maria Bontsler aufs Schärfste.

Das Observatorium fordert die russischen Behörden auf, Frau Bontsler unverzüglich und bedingungslos freizulassen, alle gegen sie erhobenen Anklagen fallen zu lassen und ihr unverzüglich Zugang zu angemessener ärztlicher Hilfe zu gewähren.

Das Observatorium fordert die Russische Föderation auf, die sie verpflichtenden internationalen Vorschriften im Bereich der Grundrechte, im Besonderen das Verbot unmenschlicher, grausamer und erniedrigender Behandlung gemäß dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen und Strafen, das 1987 von der Russischen Föderation ratifiziert wurde, einzuhalten.

Die OIAD verlangt von den russischen Behörden, die Strafverfolgung von Rechtsanwälten aufgrund ihrer Berufsausübung einzustellen.

Die OIAD erinnert die russischen Behörden an ihre Verpflichtungen gemäß den Grundprinzipien betreffend die Rolle der Anwälte, genauer, an die Artikel 16 und 18:

Der Staat stellt sicher, dass der Rechtsanwalt a) in der Lage ist, alle seinen beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung wahrzunehmen.“ (Artikel 16)

Der Rechtsanwalt darf wegen der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mit seinen Mandanten oder den Angelegenheiten seiner Mandanten identifiziert werden.“ (Artikel 18)

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