IRAN: Abschiebegefahr für afghanische Anwälte im Iran

IRAN: Abschiebegefahr für afghanische Anwälte im Iran

Das OIAD ist äußerst besorgt über die Rückführungsentscheidung der Islamischen Republik Iran bezüglich afghanischer Migranten nach Afghanistan. Unter diesen Migranten befinden sich mehr als 23 Anwälte und ihre Familien, denen willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen sowie Folter und außergerichtliche Hinrichtungen drohen.

Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 leiden afghanische Anwälte unter erheblichen Einschränkungen bei der Ausübung ihres Berufes. Einzig von den Taliban-Behörden zugelassene Anwälte dürfen noch arbeiten. Juristen sind Verhaftungen, Drohungen und sogar Mordversuchen ausgesetzt, vor allem diejenigen, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen.

Frauen wurden außerdem aus dem Berufsstand ausgeschlossen und ihnen wird der Zugang zu Justizbehörden verwehrt. Um Repressalien zu entgehen, sind sie gezwungen, unterzutauchen.

Unter diesen Umständen sind mehrere afghanische Anwälte, die von Vergeltungsmaßnahmen betroffen waren, mit ihren Familien in den Iran geflohen. Seit 2023 wurden jedoch zahlreiche afghanische Flüchtlinge vom Iran in ihr Herkunftsland zurückgeschickt.

Die Islamische Republik Iran hat die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ratifiziert, die in Artikel 33 das Verbot der Zurückweisung festschreibt: „1) Keiner der vertragsschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

Die UN-Antifolterkonvention, Artikel 3, beruft sich auf den Grundsatz: „1. Ein Vertragsstaat darf eine Person nicht in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

Neben den damit verbundenen Risiken, dass die in Afghanistan amtierenden de facto Behörden nicht in der Lage sind, den Bedürfnissen der Bevölkerung nachzukommen, sind afghanische Rechtsanwälte unmittelbar schweren Verstößen gegen die Grundrechte ausgesetzt. Die Vereinten Nationen haben in einem Bericht vom 24.7.2025 auf diese Gefahr hingewiesen und von potenzieller „Folter und Misshandlung, willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen sowie Bedrohungen ihrer persönlichen Sicherheit“ gesprochen.

Das Observatorium fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, den Grundsatz der Nichtabschiebung, der in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist und 1976 von der Islamischen Republik Iran ratifiziert wurde, uneingeschränkt zu achten.

Das Observatorium fordert den iranischen Staat dringend dazu auf, die Zwangsausweisungen aller Personen, die in Afghanistan verfolgt werden könnten, einschließlich Juristen, unverzüglich einzustellen.

Das Observatorium fordert, dass die Sicherheit und der Schutz afghanischer Anwälte im Exil vor jeder Art Gewalt, Schikanierung oder willkürlicher Verhaftung gewährleistet werden.

Das Observatorium ruft die Islamische Republik Iran dazu auf, mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und den zuständigen Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten, um eine koordinierte, humane und völkerrechtskonforme Lösung zu gewährleisten.

Das Observatorium verurteilt aufs Schärfste alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, afghanische Anwälte einzuschüchtern, auszuweisen oder in ihren Grundrechten einzuschränken.