25 Januar 2022
Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte: Mexiko wegen Ermordung der Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin Digna OCHOA verurteilt
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem neuen Urteil Mexiko wegen der Verletzung des Rechts auf Leben, der Garantien des Rechtsschutzes und des Rechts auf Ehre und Würde von Menschenrechtsverteidigern verurteilt.
Es handelt sich um den Fall Digna Ochoa und Familienangehörige gegen Mexiko, in dem der Gerichtshof über die Verantwortung des Staates und seine mangelnde Sorgfalt bei der Untersuchung des Mordes an Frau Ochoa, einer Menschenrechtsanwältin, im Oktober 2001 sowie über die Verletzung des Rechts seiner Familie, die Wahrheit über die Fakten zu erfahren, entschied.
Im Mai 2021 hatten das Internationale Observatorium für bedrohte Anwälte zusammen mit der Stiftung der spanischen Rechtsanwälte ein Memorandum d‘Amicus curiae in diesem Fall vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsteam des Opfers und seiner Angehörigen unter der Leitung von Rechtsanwältin Karla Michel Salas, die während des gesamten Prozesses die Angehörigen der ermordeten Anwältin vertrat. In diesem Schriftsatz wurde der Schaden hervorgehoben, den die Familie der mexikanischen Anwältin aufgrund von Fehlern bei den Ermittlungen und der Untätigkeit des mexikanischen Staates gegenüber den zahlreichen von der Familie eingelegten Ersuchen erlitten hat.
Das vorliegende Urteil verpflichtet Mexiko, die Untersuchungen zur Ermittlung der Umstände des Todes von Frau Digna Ochoa im Jahr 2001 abzuschließen und die Verantwortlichen zu verurteilen.
Darüber hinaus verpflichtet der Tenor des besagten Urteils den mexikanischen Staat zur Stärkung seiner „Mechanismen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten“ und seiner Zeugenschutzmechanismen und fordert die Entwicklung einer ganzen Reihe von Initiativen und Protokollen zur Verfolgung von Verbrechen gegen Menschenrechtsverteidiger, über die Mexiko noch nicht verfügt oder von denen es keinen Gebrauch macht.
Außerdem muss Mexiko bestimmte Wiedergutmachungsmaßnahmen durchführen, wie z. B. einen öffentlichen und Akt der Anerkennung der Verantwortung, einen Preis für Menschenrechtsverteidigung, der nach „Digna Ochoa y Plácido“ benannt wird, die Initiierung einer Kampagne zur Anerkennung und Förderung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern oder etwa die Benennung einer Straße nach „Digna Ochoa y Plácido“ in der Stadt Misantla im Bundesstaat Veracruz sowie in Mexiko-Stadt.
Schließlich ist Mexiko dazu verurteilt worden,der Familie eine Summe von mehr als 400.000 US-Dollar für die erlittenen materiellen und moralischen Schäden zahlen.
In dem Urteil heißt es, dass die Untersuchung von Fällen, in denen das Recht auf Leben verletzt wurde, ein zentrales Element bei der Bestimmung der internationalen Verantwortung des Staates darstellte.