Tunesien: Rechtsanwältin Sonia Dahmani erneut zu zwei Jahren Haft verurteilt

Tunesien: Rechtsanwältin Sonia Dahmani erneut zu zwei Jahren Haft verurteilt

Paris, 4. Juli 2025 – Das OIAD äußert seine tiefe Besorgnis über die am 30. Juni 2025 gegen die tunesische Rechtsanwältin und Kolumnistin Sonia Dahmani verhängte Verurteilung. Die gegen die Anwältin verhängte zweijährige Haftstrafe kommt zu einer früheren zweijährigen Haftstrafe hinzu, die im Rahmen eines Verfahrens verhängt wurde, das mit Verletzungen der Verteidigungsrechte und des Rechts auf ein faires Verfahren behaftet war.

RAin Dahmani wird derzeit in fünf Fällen wegen öffentlicher Äußerungen oder Medienberichten strafrechtlich verfolgt. Sie wurde insbesondere wegen Kritik an Rassismus gegenüber Migranten und wegen der Anprangerung der Existenz separater Friedhöfe und Transportmittel für Schwarze in bestimmten Regionen Tunesiens verurteilt.

Das OIAD war bei der Verhandlung am 30. Juni 2025 anwesend. Die von der Verteidigung vorgebrachten Einreden wurden vom Gericht ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung oder Prüfung der Beweise zurückgewiesen. Die am Abend verkündete Verurteilung stellt einen offensichtlichen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren dar, das durch den von Tunesien 1969 ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt ist.

Die Festnahme von RAin Dahmani am 11. Mai 2024 am Sitz der tunesischen Anwaltskammer durch maskierte Zivilbeamte hatte bereits für große Aufregung in der Anwaltschaft und der tunesischen Zivilgesellschaft gesorgt.

Während Tunesien im Jahr 2025 im Mittelpunkt des Internationalen Tages für faire Gerichtsverfahren stand, verdeutlicht diese neue Verurteilung die gerichtliche Verfolgung, der Anwälte und Menschenrechtsverteidiger im Land seit dem autoritären Kurswechsel durch Präsident Kaïs Saïed ausgesetzt sind.

Das OIAD verurteilt aufs Schärfste die gerichtliche Verfolgung von RAin Sonia Dahmani und bekräftigt seine unerschütterliche Solidarität mit der tunesischen Anwaltschaft, die in der unabhängigen Ausübung ihrer Tätigkeit ernsthaft bedroht ist.

 

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