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GUATEMALA: Zwischenbericht zur UPR Guatemalas

GUATEMALA: Zwischenbericht zur UPR Guatemalas

  • 16. Januar 20266. April 2026

Datum des Berichts: Januar 2026

Beschreibung:

Das Internationale Observatorium für bedrohte Anwälte (OIAD) hat in Zusammenarbeit mit Lawyers for Lawyers und der Spanischen Vereinigung für Menschenrechte (APDHE) einen Zwischenbericht zu Guatemala im Rahmen des vierten Zyklus der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) der Vereinten Nationen vorgelegt. Der Bericht analysiert den Grad der Umsetzung der im Jahr 2023 angenommenen Empfehlungen seitens des guatemaltekischen Staates hinsichtlich des Schutzes von Anwälten und ihrer beruflichen Ausbildung und kommt zu dem Schluss, dass deren Umsetzung unzureichend war.

Im Verlauf dieses Zyklus hat Guatemala 17 Empfehlungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Justizakteuren – einschließlich Anwälten –, zur Beendigung der Kriminalisierung und zur Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren teilweise angenommen sowie eine spezifische Empfehlung zur Verbesserung der juristischen Ausbildung von Rechtsfachleuten. Die Fortschritte sind jedoch begrenzt geblieben: Die Kriminalisierung, Einschüchterung und Belästigung von Anwälten, die an sensiblen Fällen arbeiten, dauern an, und die Mechanismen zum Schutz sowie zur juristischen Ausbildung bleiben unzureichend.

Der Bericht hebt Fälle hervor, die die Muster von Verfolgung und Kriminalisierung veranschaulichen, insbesondere diejenigen von Claudia González Orellana und Ramón Cadena Rámila sowie die Fälle des erzwungenen Exils von Leily Indira Santizo Rodas und Flor de María Gálvez. Diese Beispiele spiegeln eine besorgniserregende Tendenz von Behinderungen und Repressalien gegenüber Rechtsfachleuten wider und verdeutlichen die Risiken, denen Anwälte, die sich für Menschenrechte einsetzen, in Guatemala ausgesetzt sind.

Das OIAD, Lawyers for Lawyers und die APDHE fordern die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, die Empfehlungen an Guatemala gerichtet haben,  von den guatemaltekischen Behörden zu verlangen, dass sie:

  • das Recht der Anwältinnen und Anwälte achten, ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Belästigung oder unzulässige Einflussnahme auszuüben, im Einklang mit den Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte;
  • die ausgesprochenen Empfehlungen unverzüglich umsetzen, einschließlich Maßnahmen zur Beendigung von Belästigung und Kriminalisierung von Anwälten, zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren, zur Untersuchung von Missbräuchen gegenüber Justizakteuren sowie zur Bereitstellung wirksamer Schutzmaßnahmen, einschließlich Garantien für die sichere Rückkehr derjenigen, die sich derzeit im Exil befinden;
  • sicherstellen, dass Rechtsfachleute eine angemessene Ausbildung und berufliche Schulung erhalten, im Einklang mit Prinzip 9 der Grundprinzipien der Vereinten Nationen.

 

Bericht einsehen:

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