2 März 2026
Das OIAD ist zutiefst besorgt über die Festnahme und Verurteilung von Rechtsanwältin Suna Bilgin, einer türkischen Anwältin mit Schwerpunkt im Bereich der Menschenrechtsverteidigung.
Suna Bilgin, seit über zwanzig Jahren Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tunceli und Mitglied des Menschenrechtsvereins (İHD), ist bekannt für ihr Engagement für die Menschenrechte sowie für die Verteidigung in Verfahren im Zusammenhang mit mutmaßlichen Rechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte, für die Vertretung kurdischer Aktivisten, politischer Gefangener, von Frauen und Minderheiten. Als in der Schweiz anerkannte ehemalige politische Geflüchtete wurde sie am 7. November 2025 bei ihrer Rückkehr in die Türkei festgenommen.
Am 17. Dezember 2025 wurde Frau Bilgin vom 1. Schwurgericht Tunceli wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation“ zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Derzeit befindet sie sich im Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul in Haft.
Nach dem OIAD vorliegenden Informationen beruht die Verurteilung von Frau Bilgin auf ihrer beruflichen Tätigkeit. Die Anklage stützt sich insbesondere auf ihre Teilnahme an Versammlungen, darunter die Beerdigungen der kurdischen Aktivistinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez, die in Paris ermordet wurden.
Auch ihre öffentlichen Stellungnahmen, vornehmlich zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie dem Massaker von Roboski/Uludere, bei dem 34 kurdische Zivilisten ums Leben kamen, sowie ihr zivilgesellschaftliches Engagement sollen zu ihren Lasten gewertet worden sein.
Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Garantien eines fairen Verfahrens. Frau Bilgin soll innerhalb sehr kurzer Frist verurteilt worden sein, unter anderem auf der Grundlage anonymer Zeugenaussagen, ohne über die erforderliche Zeit zur wirksamen Vorbereitung ihrer Verteidigung verfügt zu haben.
Das Observatorium erinnert daran, dass die Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte gewährleisten, dass Rechtsanwälte nicht mit ihren Mandanten gleichgesetzt und nicht wegen Handlungen verfolgt werden dürfen, die sie im Rahmen ihres Verteidigungsauftrags vornehmen.
Das Observatorium weist darauf hin, dass die Kriminalisierung legitimer beruflicher Tätigkeiten die Unabhängigkeit des Anwaltsberufs und darüber hinaus den Rechtsstaat untergräbt.
Das Observatorium fordert den türkischen Staat nachdrücklich auf, Frau Suna Bilgin unverzüglich und bedingungslos freizulassen, die Einhaltung internationaler Standards für ein faires Verfahren zu gewährleisten und jede Strafverfolgung einzustellen, die auf der legitimen Ausübung des Anwaltsberufs beruht.
Das Observatorium fordert die türkischen Behörden ferner auf, die missbräuchliche Anwendung von Antiterrorgesetzen gegen Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger zu beenden.
Das Observatorium ermahnt die türkischen Behörden, die Grundrechte von Frau Bilgin im Einklang mit den für sie verbindlichen internationalen Verpflichtungen zu gewährleisten, insbesondere mit jenen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
«Jedermann hat das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seiner Freiheit beraubt werden, es sei denn aus gesetzlich vorgesehenen Gründen und unter Beachtung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens.» (Artikel 9)
«Jede wegen einer strafbaren Handlung angeklagte Person hat in voller Gleichheit Anspruch mindestens auf folgende Garantien:
(…) b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung und zur Verbindung mit einem Verteidiger ihrer Wahl.» (Artikel 14 Abs. 3)