Bericht über den Stand der Übereinkommen über den Schutz des Rechtsanwaltsberufs
[Photo: Flickr / Nathan Guy (2008)]
Der Expertenausschuss zum Schutz von Anwälten (CJ-AV) des Europarats, der mit der Ausarbeitung des Übereinkommens zum Schutz von Anwälten betraut ist, trat vom 9. bis 11. September 2024 in Straßburg zu seiner letzten Sitzung zusammen.
Bei dieser Gelegenheit prüfte der Ausschuss die von den befragten Akteuren geäußerten Wünsche nach Ergänzungen und Änderungen. Es handelte sich um das neunte einer Reihe von Treffen, die 2018 begannen. Das Internationale Observatorium für bedrote Anwälte nahm durch seine Vertreter aktiv an allen Sitzungen teil.
Der vom Expertenausschuss schließlich gebilligte Text wurde anschließend dem Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit (CDCJ) zur Kenntnis gebracht, der vom 19. bis 21. November 2024 zu einer Plenartagung zusammenkam und den Entwurf des Übereinkommens und den Entwurf des erläuternden Berichts billigte.
Beide Dokumente wurden anschließend an das Ministerkomitee weitergeleitet, um der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Konsensfindung vorgelegt zu werden.
Das Übereinkommen muss 2025 vom Ministerkomitee – einem Ausschuss aus Ministern, die die 46 Mitgliedstaaten des Europarats vertreten, unter luxemburgischem Vorsitz – angenommen werden. Dann sollte angestrebt werden, dass das Übereinkommen von so vielen Staaten wie möglich unterzeichnet wird. Die Konvention wird auch für Staaten, die nicht Mitglied des Europarats sind, zur Unterzeichnung offen stehen, wodurch ihr Schutz über die europäischen Grenzen hinaus ausgeweitet werden kann.
Der endgültige Text dieses Instruments bietet allen Anwälten sowie den Anwaltskammern die Möglichkeit, sich auf eine starke und verbindliche Maßnahme gegenüber den Staaten zu berufen, die auf die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit abzielt.
Nach der Annahme des Übereinkommens wird eine Expertengruppe (GRAVO) nach vom Ministerrat festzulegenden Kriterien ernannt, die die ordnungsgemäße Anwendung des Übereinkommens und die Einhaltung seiner Bestimmungen überwacht und überprüft.
Die GRAVO wird Staaten und Situationen identifizieren, bei denen es notwendig ist, die Einhaltung des Übereinkommens zu überprüfen, und kann geeignete Untersuchungen durch Fragebögen, Informationsanfragen und Treffen durchführen, um begangene Verstöße zu überprüfen.
Bei dieser Gelegenheit muss die Möglichkeit gewährleistet sein, sowohl die Behörden als auch alle Personen, die der GRAVO zu befragen beabsichtigt, zu treffen. Dasselbe gilt für die Möglichkeit, alle Unterlagen anzufordern und zu erhalten, die als notwendig erachtet werden.
Nach Abschluss der Untersuchung wird die GRAVO einen Bericht verfassen, der auch dem Staat, der Gegenstand der Untersuchung ist, übermittelt und nach seiner Annahme veröffentlicht wird. Gleichzeitig kann die GRAVO dem Staat Empfehlungen für Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Verstöße und zur effektiven Einhaltung des Übereinkommens geben.
Außerdem ist ein Dringlichkeitsverfahren für Fälle vorgesehen, in denen die Verstöße als besonders schwerwiegend eingestuft werden. Die Annahme des endgültigen Textes der Konvention und seine Genehmigung durch den CDCJ stellen ein sehr wichtiges Ergebnis dar. Es müssen jedoch noch weitere Schritte bei allen Staaten und zuständigen Behörden unternommen werden, damit das Übereinkommen von möglichst vielen Staaten unterzeichnet wird.
Nur so wird es möglich sein, Anwälten, Anwaltskammern und dem Rechtsberuf den Schutz zu bieten, der bislang nicht gewährleistet war.
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