TÜRKEI: OIAD prangert Repression und Zwangseinweisung von Dilek Ekmekci in ein Krankenhaus an
22. Oktober 2024
Die Internationale Observatorium für bedrohte Rechtsanwälte unterstützt die jüngste Resolution des Rates der Pariser Anwaltskammer, die ihre Solidarität mit der türkischen Anwältin Dilek Ekmekci zum Ausdruck bringt. Die Anwältin ist Repressalien ausgesetzt, die darauf abzielen, sie zum Schweigen zu bringen.
Nachdem Rechtsanwältin Ekmekci seit dem 1. September 2024 wegen „Verunglimpfung türkischer Amtsträger“ im Bakirköy-Gefängnis in Istanbul inhaftiert war, wurde sie am 3. Oktober 2024 auf Beschluss des Kriminalgerichts in Ankara zwangsweise in ein Krankenhaus eingewiesen.
Dieser dreiwöchige Krankenhausaufenthalt war offiziell aus medizinischen Gründen gerechtfertigt, allerdings handelte es sich dabei offensichtlich um einen Versuch, die Anwältin unter Berufung auf Störungen der öffentlichen Ordnung zu diskreditieren.
Dilek Ekmekci wurde nach der ersten Verhandlung in ihrem Verfahren am Dienstag, dem 22. Oktober 2024, in Polizeigewahrsam genommen.
Das Observatorium verurteilt die gegen Dilek Ekmekci ergriffenen repressiven Maßnahmen aufs Schärfste, die von dem eindeutigen Willen zeugen, sie zum Schweigen zu bringen und die Grundprinzipien der Justiz und der Menschenrechte zu untergraben.
Das Observatorium fordert die türkischen Behörden nachdrücklich auf, diese missbräuchlichen Praktiken gegen RAin Ekmekci sofort einzustellen.
Die Observatorium ruft die internationale Rechtsgemeinschaft und die Anwaltskammern in der ganzen Welt auf, sich zu mobilisieren, um diese Missbräuche anzuprangern und die Verteidigung der Rechte von RAin
Ekmekci zu unterstützen, der Opfer einer Repression ist, die darauf abzielt, ihre Stimme mundtot zu machen und die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei zu schwächen.
Das Observatorium erinnert daran, dass gemäß Grundsatz 16 der Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft: „Die Behörden müssen dafür sorgen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder unzulässige Einmischung erfüllen können (…)“.