Klicken Sie auf die Schaltfläche, um die Karte anzuzeigen.

Adresse & Kontakt

Unsere Adresse

Iran

ALERTE 04/01/2024

ALERTE 26/12/2023

IRAN: Der Anwalt Saleh Nikbakht wurde bei seiner Ankunft am Teheraner Flughafen festgenommen und verhört. Ihm droht eine Haftstrafe wegen Ausübung des Anwaltsberufs

4. Januar 2024

Nach seiner Ankunft am Flughafen Teheran am 22. Dezember 2023 wurde Saleh Nikbakht, der Anwalt der Familie von Jina-Mahsa Amini, in den Sicherheitsraum des Flughafens gebracht, wo sein Reisepass, sein Mobiltelefon sowie das Sacharow-Preisbild des Europäischen Parlaments beschlagnahmt wurden. Dem Rechtsanwalt Saleh Nikbakht droht nun eine Haftstrafe.

Im Jahr 2023 beschloss das Europäische Parlament, Jina-Mahsa Amini und die Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ mit dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit zu ehren. Saleh Nikbakht sollte den Preis im Namen der Familie von Jina, der jegliche Bewegungsfreiheit entzogen wurde, entgegennehmen. Er wurde unmittelbar nach seiner Rückkehr in den Iran festgenommen.

Der nach einem langen Verhör freigelassene Anwalt wurde darüber informiert, dass er bald ins Evin-Gefängnis einbestellt werden würde, um dort eine am 17. Oktober 2023 verhängte einjährige Haftstrafe zu verbüßen. Der Anwalt war nämlich aufgrund einer Beschwerde des iranischen Geheimdienstministeriums wegen „Propaganda gegen das Regime“ verurteilt worden. Die iranischen Behörden warfen dem Anwalt vor, die Familie Amini beraten, Medieninterviews gegeben und den Bericht des gerichtsmedizinischen Instituts über die Todesursache von Jina-Mahsa Amini angezweifelt zu haben.

Saleh Nikbakht verteidigt seit Jahren Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Schriftsteller, Gewerkschafter und Filmemacher. Als besonders talentierter Anwalt ist es ihm gelungen, etwa 30 Häftlinge aus den Todeszellen zu befreien, indem er ihre Unschuld bewiesen hat. Seiner Hartnäckigkeit und seinem unerschütterlichen Mut ist es zu verdanken, dass die Welt von den schrecklichen Umständen erfuhr, unter denen Jina Mahsa starb.

 

Das Observatorium äußert seine Besorgnis über die ernsthafte Gefahr, dass der Rechtsanwalt Saleh Nikbakht inhaftiert wird.

 

Das Observatorium verurteilt aufs Schärfste die Verurteilung des Rechtsanwalts Saleh Nikbakht zu einer einjährigen Haftstrafe sowie seine kürzliche Festnahme, das anschließende Verhör und die Beschlagnahme seines Eigentums bei seiner Ankunft im Iran.

Das Observatorium fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die Schikanen gegen Saleh Nikbakht einzustellen, der mutig seinen Beruf als Rechtsanwalt ausübt.

Das Observatorium fordert die iranischen Behörden auf, die freie und ungehinderte Ausübung des Anwaltsberufs in Übereinstimmung mit den 1990 in Havanna verabschiedeten Grundsätzen der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft zu gewährleisten. Insbesondere die Grundsätze 16, 17 und 27:

Grundsatz 16: “Die Behördenmüsssen sicherstellen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder unzulässige Einmischung erfüllen können; b) frei reisen und ihre Mandanten im In- und Ausland konsultieren können; und c) für Maßnahmen, die sie im Einklang mit ihren anerkannten Berufspflichten und -standards sowie ihrem Berufsethos ergreifen, nicht Gegenstand von Verfolgung oder wirtschaftlichen oder anderen Sanktionen sind oder damit bedroht werden.“

Grundsatz 17:Wenn die Sicherheit von Anwälten bei der Ausübung ihrer Pflichten gefährdet ist, müssen sie von den Behörden angemessen geschützt werden.“

Grundsatz 27: „Anschuldigungen oder Beschwerden gegen Rechtsanwälte, die in Ausübung ihres Amtes erfolgen, müssenmit Sorgfalt und Fairness gemäß den geeigneten Verfahren geprüft werden . Jeder Rechtsanwalt hat das Recht auf eine faire Anhörung seiner Sache und kann von einem Rechtsanwalt seiner Wahl unterstützt werden.“

IRAN: Ein Jahr nach dem Tod von Mahsa Jîna Amini wird Saleh Nikbakht, der Anwalt der Familie, wegen der Ausübung seines Berufs vor Gericht gestellt

 

26. September 2023

Die Proteste nach dem Tod von Mahsa Jîna Amini, einer 22-jährigen Kurdin aus dem Iran, die wegen des „“ungebührlichen Tragens des islamischen Schleiers“ verhaftet worden war, lösten eine gewaltsame Unterdrückungswelle aus, die zu zahlreichen Hinrichtungen und Massenverhaftungen von Demonstranten und Menschenrechtsverteidigern, darunter zahlreiche Anwälte, führte.

Während sich in diesem September der Todestag von Mahsa Jîna Amini in Haft jährt, wird der Anwalt der Familie von den iranischen Behörden ins Visier genommen und beschuldigt, dem islamischen Regime zu schaden.

Rechtsanwalt Saleh Nikbakht wird wegen “„Propaganda gegen die Islamische Republik“ angeklagt und muss mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, weil er im September 2022 gegenüber der Presse erklärt hatte, dass die Familie von Mahsa Jîna Amini eine Klage gegen die Polizisten eingereicht hatte, die sie festgenommen und das Verhör durchgeführt hatten.

Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Nikbakht, der auch Vorsitzender der Vereinigung politischer Gefangener ist, hatte am Dienstag, den 29. August 2023, vor der 28. Kammer des Islamischen Revolutionsgerichts in Teheran begonnen.

Saleh Nikbakht, ein prominenter Rechtsanwalt, Menschenrechtsaktivist und Akademiker kurdischer Herkunft, hatte 2009 nach der „grünen Bewegung“, die auf die umstrittene und gefälschte Präsidentschaftswahl von Mahmud Ahmedinedschad folgte, zahlreiche iranische Oppositionelle und Abgeordnete verteidigt. In der Folge war er zahlreichen Verfolgungen ausgesetzt und durfte den Iran aufgrund der Ausübung seines Berufs, insbesondere der Verteidigung von Minderheiten, mehrfach nicht verlassen.

Saleh Nikbakht hatte auch die Verteidigung von Jafar Panahi übernommen, einem iranischen Filmemacher, der mit dem Goldenen Löwen der Filmfestspiele von Venedig und dem Goldenen Bären der Berliner Filmfestspiele ausgezeichnet wurde. Panahi wurde im Juli 2022 wegen „Propaganda gegen die Islamische Republik“ verhaftet und im Februar 2023 nach sieben Monaten Haft auf Kaution freigelassen.

Der 72-jährige Saleh Nikbakht gehört zu der langen Reihe von Anwälten, die vom islamischen Regime im Iran ins Visier genommen werden, das weiterhin auf brutale Unterdrückung setzt und keinerlei Toleranz gegenüber der Volks- und Demokratieäußerung zeigt.

 

Das Observatorium bringt seine Empörung über die Verfolgung von Saleh Nikbakht zum Ausdruck, der seinen Beruf als Rechtsanwalt mutig ausübt.

Das Observatorium ist besorgt über die Verfolgung des Anwaltsberufs im Iran.

Das Observatorium fordert die iranischen Behörden auf, die freie und ungehinderte Ausübung des Anwaltsberufs im Einklang mit den 1990 in Havanna verabschiedeten Grundsätzen der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft zu gewährleisten.

Das Observatorium erinnert daran, dass gemäß den Bestimmungen der Grundsätze der Vereinten Nationen über die Rolle der Rechtsanwaltschaft, insbesondere den Grundsätzen 16, 17, 27 und 28:

Grundsatz 16: „Die Behörden müssen sicherstellen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder unzulässige Einmischung erfüllen können; b) frei reisen und ihre Mandanten im In- und Ausland konsultieren können; und c) nicht Gegenstand von Verfolgung oder wirtschaftlichen oder anderen Sanktionen für Maßnahmen sind, die sie in Übereinstimmung mit ihren anerkannten Berufspflichten und -standards und ihrem Berufsethos ergreifen, und auch nicht damit bedroht werden.“

Grundsatz 17: „Wenn die Sicherheit von Anwälten bei der Ausübung ihrer Pflichten bedroht ist, müssen sie von den Behörden angemessen geschützt werden.“

Grundsatz 27: „Anklagen oder Beschwerden gegen Rechtsanwälte, die in Ausübung ihres Amtes erhoben werden, müssen mit Sorgfalt und Fairness nach den geeigneten Verfahren geprüft werden. Jeder Rechtsanwalt hat das Recht auf eine faire Anhörung seiner Sache und kann sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl unterstützen lassen.

Grundsatz 28: „Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte müssen vor einer unparteiischen Disziplinarinstanz, die von der Anwaltskammer gebildet wird, vor einer unabhängigen satzungsmäßigen Behörde oder vor einem Gericht verhandelt und müssen vor einem unabhängigen Justizorgan angefochten werden können.