Iran: Rechtsanwalt Mohammadreza Faghihi von der iranischen Justiz zu fünf Jahren Haft verurteilt
23. Oktober 2024
Mohammadreza Faghihi ist ein iranischer Anwalt, der sich auf die Verteidigung von Menschenrechten spezialisiert hat. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er am 12. Oktober 2022 an einer legalen und friedlichen Demonstration teilgenommen hatte.
Die Demonstration war zur Unterstützung der Rechte von Rechtsanwälten und als Reaktion auf die willkürlichen Verhaftungen nach dem Tod von Mahsa Amini organisiert worden. Sie fand vor der iranischen Anwaltskammer statt, die sich entschieden hatte, ihre Türen an diesem Tag für Demonstranten zu schließen.
Rechtsanwalt Faghihi wurde zu fünf Jahren Haft und zwei Jahren Berufsverbot verurteilt und darf nicht mehr reisen.
Seit mehreren Jahren versagt die iranische Anwaltskammer beim Schutz von Kollegen, die Opfer von Repressionen geworden sind. Dies gilt insbesondere für das traurige Beispiel von Maryam Arvin, Narges Khorramifard und Mohabbat Mozaffari sowie für die zahlreichen Anwälte, die die Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ verteidigt haben.
Mehrere Anwälte wurden wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte zu langen Haftstrafen verurteilt, ins Exil gezwungen, von ihren Ämtern suspendiert oder bedroht.
Die Frontline Lawyers Association (Vereinigung der Anwälte an der Frontlinie) verurteilte das Strafmaß gegen RA Faghihi in einer von ihren Mitgliedern unterzeichneten Erklärung.
Das Observatorium verurteilt diese Verletzung der Grund- und Berufsrechte von Rechtsanwälten aufs Schärfste.
Das Observatorium fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, die Schikanen gegen Rechtsanwalt Faghihi und die iranischen Rechtsanwälte, die ihren Beruf mutig ausüben, einzustellen.
Das Observatorium fordert das iranische Regime auf, den Empfehlungen nachzukommen, die im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung an das Regime gerichtet wurden.
Das Observatorium erinnert daran, dass nach den Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Anwaltschaft, insbesondere den Grundsätzen 16, 18 und 23:
„Die Behörden müssen sicherstellen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Belästigung oder unzulässige Einmischung erfüllen können; b) frei reisen und ihre Mandanten im In- und Ausland konsultieren können; und c) für alle Maßnahmen, die sie in Übereinstimmung mit ihren anerkannten Berufspflichten und -standards sowie ihrem Berufsethos ergreifen, nicht Gegenstand von Verfolgung oder wirtschaftlichen oder anderen Sanktionen sind oder damit bedroht werden.“ (Grundsatz 16)
„Rechtsanwälte dürfen aufgrund der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht mit ihren Mandanten oder der Sache ihrer Mandanten gleichgesetzt werden.“ (Grundsatz 18)