KOLUMBIEN: Verfassungsgericht ordnet Verlegung des Falls Dilan Cruz in die ordentliche Gerichtsbarkeit an

KOLUMBIEN: Verfassungsgericht ordnet Verlegung des Falls Dilan Cruz in die ordentliche Gerichtsbarkeit an

02Das kolumbianische Verfassungsgericht hat am 17. Juni 2021 ein Kommuniqué zum Thema „Revisión de Tutela“[Überprüfung des Rechtsschutzes] im Fall Dilan Cruz herausgegeben. Das OIAD hat dem Gericht einen Amicus Curiae-Schriftsatz zu diesem Thema vorgelegt.

Der Fall Dilan Cruz bezieht sich auf die Tötung des jungen Mannes durch ein Mitglied der Nationalpolizei während der Demonstrationen des kolumbianischen Nationalstreiks 2019. Bislang ist die Militärstrafgerichtsbarkeit mit dem Fall betraut gewesen.

Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch in Übereinstimmung mit dem Amicus Curiae des OIAD bekräftigt, dass der natürliche Richter eine Garantie für ein ordnungsgemäßes Verfahren sowohl für den Angeklagten als auch für die Opfer ist. Ebenso wies es darauf hin, dass im speziellen Bereich des Strafrechts die natürliche Zuständigkeit bei den ordentlichen Gerichten liegt. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass die Zuständigkeit der anderen Gerichtsbarkeiten und insbesondere der Militärstrafjustiz begrenzt ist und eine Ausnahme darstellt.

So entschied das Gericht im konkreten Fall, dass das Strafverfahren gegen den Hauptmann der Nationalen Polizei wegen des Todes von Dilan Cruz an die ordentliche Gerichtsbarkeit übertragen werden sollte, wodurch die Grundrechte der Opfer auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und auf einen wirksamen Rechtsbehelf geschützt werden.

Siehe die Stellungnahme des Verfassungsgerichts HIER (Seiten 4-7).