Giovanni Allegra

Italien

Italien: Rechtsanwalt Giovanni Allegra in seiner Kanzlei von einem Mandanten mit einer Schusswaffe bedroht

19 Juni 2026

Der Rechtsanwalt Giovanni Allegra, Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Termini Imerese, wurde in seiner eigenen Kanzlei etwa eineinhalb Stunden lang von einem mit einer Pistole bewaffneten Mann bedroht. Der Mann verlangte von ihm die Abfassung eines gerichtlichen Schriftsatzes zu seinen Gunsten.

Nur der Besonnenheit des Rechtsanwalts, der den Schriftsatz unter Zwang verfasste und sich unter der Bedrohung verpflichtete, ihn am folgenden Tag einzureichen, ist es zu verdanken, dass Schlimmeres verhindert werden konnte.

Der Mann wurde nach der von dem Rechtsanwalt erstatteten Strafanzeige festgenommen.

Das Internationale Observatorium für bedrohte Anwälte (OIAD) unterstreicht die Schwere dieses Vorfalls, spricht Rechtsanwalt Allegra sowie der Rechtsanwaltskammer von Termini Imerese seine Solidarität aus und zeigt sich zutiefst besorgt über die Zunahme von Drohungen und tätlichen Angriffen gegen Rechtsanwälte in Italien und Europa, die dem Zweck der Einschüchterung dienen und dadurch deren Freiheit und Unabhängigkeit bei der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigen.

Das OIAD erinnert daran, dass das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs, das am 12. März 2025 angenommen und am 13. Mai 2025 zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt wurde und bislang von 34 Staaten (darunter Italien) unterzeichnet worden ist, Folgendes vorsieht:

  • Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Rechtsanwälte „jede natürliche oder juristische Person als Mandanten annehmen oder ablehnen und das Mandatsverhältnis mit ihren Mandanten beenden können“ (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b).
  • Die Vertragsstaaten „stellen sicher, dass Rechtsanwälte sowie ihre Berufsverbände ihre beruflichen Tätigkeiten und ihre Rechte nach Artikel 7 (Meinungsfreiheit) dieses Übereinkommens ausüben können, ohne Ziel körperlicher Angriffe, Drohungen, Belästigungen oder Einschüchterungen zu werden (…)“ (Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe a).

Das OIAD erinnert daran, dass für das Inkrafttreten des Übereinkommens mindestens acht Ratifikationen erforderlich sind, darunter sechs durch Mitgliedstaaten des Europarats, und dass bis zum heutigen Tag noch keine Ratifikation erfolgt ist. Es fordert die Unterzeichnerstaaten auf, das Übereinkommen schnellstmöglich zu ratifizieren, um die wirksame Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz des Anwaltsberufs sicherzustellen, im Bewusstsein, dass jeder Angriff auf diejenigen, die diesen Beruf ausüben, zugleich ein Angriff auf die Garantien ist, auf denen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie beruhen.

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