Surendra Gadling

Inde

Indien: Surendra Gadling seit 8 Jahren in anhaltender Haft

22 April 2026

 

Surendra Gadling ist ein Rechtsanwalt, der sich auf die Verteidigung der Menschenrechte und marginalisierter Gemeinschaften spezialisiert hat, insbesondere der Dalits und der indigenen Bevölkerungsgruppen in Indien. Er befindet sich seit nahezu acht Jahren in Haft im Zusammenhang mit dem Bhima-Koregaon-Fall[1]. Er ist inzwischen der einzige Angeklagte, der sich noch im Gefängnis befindet – die anderen fünfzehn in diesem Verfahren verfolgten Personen wurden gegen Kaution freigelassen.

Gadling wurde 2018 festgenommen und gehört zu einer Gruppe von Menschenrechtsverteidigern, die wegen ihrer angeblichen Beteiligung an Gewalttaten in Bhima Koregaon strafrechtlich verfolgt werden. Mehrere Organisationen sind der Auffassung, dass sich diese Strafverfolgungen tatsächlich gegen engagierte Aktivisten richten, und prangern die Anschuldigungen als unbegründet an.

RA Gadling wird zudem in einem weiteren Verfahren im Zusammenhang mit einem Brand auf einem Bergbaugelände in Surajgarh strafrechtlich verfolgt. Nach Angaben mehrerer Rechtsanwälte wurden Unstimmigkeiten in der Anzeige festgestellt (einschließlich des Fehlens von Beweisen, die ihn direkt mit dem Vorfall in Verbindung bringen).

In beiden Fällen besteht das zentrale Beweismittel gegen ihn in der angeblichen Auffindung belastender Dokumente auf seinem Computer. Unabhängige Cyber-Forensik-Analysten haben festgestellt, dass diese Dokumente mittels eines Herrn Gadling unbekannten Remote-Access-Trojaners aufgespielt wurden.

Mehrere Anwaltsorganisationen haben seine sofortige Freilassung gefordert und die Anwendung des Gesetzes zur Verhütung unrechtmäßiger Aktivitäten (Unlawful Activities Prevention Act) verurteilt, das als besonders repressiv gilt. Die lang andauernde Inhaftierung von RA Surendra Gadling gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Wahrung des Rechts auf Freiheit und auf ein faires Verfahren. Sie wirft zudem Fragen zum Schutz von Rechtsanwälten und Menschenrechtsverteidigern auf, insbesondere wenn sie in sensiblen Fällen tätig sind.

Das Observatorium fordert die indischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die Grundrechte von Surendra Gadling gewahrt werden, vornehmlich sein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist.

Das Observatorium erinnert die Republik Indien an ihre Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, insbesondere an die Grundprinzipien der Vereinten Nationen über die Rolle der Rechtsanwälte.

Das Observatorium fordert die Republik Indien auf, ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen, dessen Artikel 14 (3) vorsieht: „Bei der Entscheidung über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage hat jede Person in voller Gleichheit Anspruch auf folgende Mindestgarantien: (…) (b) ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben und sich mit einem Verteidiger ihrer Wahl zu beraten; (c) ohne unangemessene Verzögerung vor Gericht gestellt zu werden (…)“.

 

[1] Die Gewalt in Bhima Koregaon, die am 1. Januar 2018 während der Zweihundertjahrfeier der Schlacht von Koregaon Bhima stattfand, die von den Dalits gegen die Peshwas (Herrscher der oberen Kaste) gewonnen wurde.

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