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Philippinen: Menschenrechtsanwältin und Aktivistin Czarina Musni offen bedroht, verfolgt und schikaniert

Mittwoch, 14. Juli 2021

Die philippinische Menschenrechtsanwältin Czarina Musni wurde aufgrund ständiger Drohungen gezwungen, ihr Land zu verlassen.

Czarina Golda S. Musni ist eine engagierte Menschenrechtsanwältin aus Mindanao auf den Philippinen, die Mitglied der National Union of Peoples‘ Lawyers (NUPL) und ihrer Schwesterorganisation in Mindanao, der Union of Peoples‘ Lawyers in Mindanao (UPLM) ist. Diese Organisationen werden von Anwälten, Jurastudenten und Anwaltsgehilfen gebildet, die den Opfern von Menschenrechtsverletzungen ehrenamtliche juristische Dienste anbieten.

Wie das OIAD kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung mit 29 anderen Organisationen verurteilte, nehmen die Angriffe auf Anwälte, die in hochkarätige oder Menschenrechtsfälle auf den Philippinen involviert sind, weiter zu und die Zahl der Tötungen hat seit dem Beginn der Regierung von Präsident Duterte vor fünf Jahren ein Rekordhoch erreicht.

In diesem Zusammenhang konzentriert die Anwältin Czarina Musni ihre Arbeit auf die Verteidigung von schutzbedürftigen Menschen und der Landrechte der lokalen indigenen Gemeinden sowie gegen Unternehmen der Rohstoffindustrie und stellt sich damit gewichtigen Interessen entgegen, die in völliger Harmonie mit der Regierung arbeiten.

Aufgrund ihrer Arbeit als Menschenrechtsanwältin und ihres Engagements für die indigene Gemeinschaft ist sie offen bedroht, verfolgt und schikaniert worden. Wie viele andere Menschenrechtsanwälte und -verteidiger auf den Philippinen ist auch Czarina ein Opfer des „Red-tagging“-Phänomens. „Red-tagging“ ist eine unerbittliche Kampagne der öffentlichen Verunglimpfung, die sie als „kommunistische Fronten“, „Staatsfeinde“ oder Terroristen klassifiziert. Diese Praxis der öffentlichen Verunglimpfung hat gefährliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Freiheit und das Leben der Zielpersonen.

Am 22. Februar 2019 wurde Czarina zum ersten Mal vom Staat als „Terroristin“ bezeichnet, wegen ihrer Arbeit, zu der auch Angriffe auf NUPL und UPLM gehören. Diese Stigmatisierung wird in den Medien und sozialen Netzwerken veröffentlicht und weiterverbreitet.

Als Folge dieser Situation musste sie das Land verlassen. Seit September 2020 hat Czarina internationalen Schutz erhalten, zunächst in den Niederlanden und derzeit in Spanien. Ihre Rückkehr auf die Philippinen Ende Dezember war aufgrund der Hochrisikosituation für Menschenrechtsanwälte auf den Philippinen und den konkreten Drohungen gegen sie am 10. Dezember (Internationaler Tag der Menschenrechte) nicht möglich. Seitdem ist sie mehrfach angegriffen worden, wobei die letzte „Red-tagging“-Attacke am 6. Juni 2021 war .

 

Das OIAD verurteilt die Drohungen, Verfolgung und Schikanen gegen die Rechtsanwältin Czarina Musni aufs Schärfste.

Das OIAD fordert die philippinischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass jegliche Angriffe gegen Rechtsanwältin Czarina Musni und andere Menschenrechtsanwälte auf den Philippinen eingestellt werden.

Das OIAD erinnert die philippinischen Behörden daran, dass die Unabhängigkeit der Anwälte einer der wichtigsten Indikatoren für die Gesundheit der Demokratie und die Festigung der Rechtsstaatlichkeit ist. Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen der UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte (1990):

Die Regierungen haben sicherzustellen, daß Rechtsanwälte a) in der Lage sind, alle ihre beruflichen Funktionen ohne Einschüchterung, Behinderung, Belästigung oder unzulässige Einmischung auszuüben;“ (Grundprinzip 16)

Ist die Sicherheit von Rechtsanwälten infolge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedroht, so sind sie von den Behörden angemessen zu schützen.“ (Leitsatz 17)

Anwälte haben wie andere Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Insbesondere haben sie das Recht, sich an der öffentlichen Diskussion von Angelegenheiten zu beteiligen, die das Recht, die Rechtspflege und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte betreffen, und lokalen, nationalen oder internationalen Organisationen beizutreten oder solche zu gründen und an deren Versammlungen teilzunehmen, ohne wegen ihrer rechtmäßigen Tätigkeit oder ihrer Mitgliedschaft in einer rechtmäßigen Organisation berufliche Beschränkungen zu erleiden. Bei der Ausübung dieser Rechte haben sich die Rechtsanwälte stets in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den anerkannten Normen und der Ethik des Anwaltsberufs zu verhalten.“ (Grundprinzip 23)

Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Vertretung ihrer Interessen, zur Förderung ihrer Fort- und Weiterbildung und zum Schutz ihrer beruflichen Integrität selbstverwaltete Berufsverbände zu bilden und ihnen beizutreten.“ (Grundprinzip 24)