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Iran

Iran: Die Anwältin Soheila Hejab beim Verlassen des Gerichts gewaltsam festgenommen

2020

Das Internationale Observatorium für bedrohte Rechtsanwälte (im Folgenden „OIAD“) bringt seine tiefste Empörung über die Verhaftung unserer iranischen Kollegin und Menschenrechtsaktivistin Soheila Hejab zum Ausdruck.

Am 23. Mai wurde sie vom Berufungsgericht der Provinz Teheran vorgeladen, das ihre Verurteilung zu 18 Jahren Haft wegen „Propaganda gegen den Staat“, „Versammlung und Verschwörung“, „Störung der öffentlichen Ordnung, um Chaos zu schaffen“, „Bildung einer Gruppe zur Verteidigung der Frauenrechte“ und „Forderung nach einem Referendum und einer Verfassungsänderung“ bestätigte. Soheila Hejab wurde von den Revolutionsgarden gewaltsam festgenommen, nachdem sie das Gericht verlassen hatte, und von den Revolutionsgarden gewaltsam in das Qarchak-Gefängnis gebracht. Laut ihrer Schilderung erhielt sie mehrere Schläge und wurde an den Haaren herumgezerrt.

Das OIAD ist sehr besorgt über diese Situation und ist davon überzeugt, dass die Verurteilung von Soheila Hejab mit ihren beruflichen und legitimen Aktivitäten zusammenhängt.

Soheila Hejab war am 6. Juni 2019 erstmals von den Revolutionsgarden festgenommen worden.

Soheila Hejab, die sich gegen die blutige Niederschlagung der Proteste im November 2019 engagierte, hatte mit elf weiteren politischen Gefangenen eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie ihre Landsleute zum Boykott der Parlamentswahlen aufrief.

 

Das OIAD fordert die iranischen Behörden ausdrücklich auf, ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten, und erinnert daran, dass die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Grundprinzipien zur Rolle der Anwaltschaft Folgendes vorsehen:

„Rechtsanwälte müssen wie alle anderen Bürger das Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit genießen. Insbesondere haben sie das Recht, sich an öffentlichen Diskussionen über das Recht, die Rechtspflege und die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zu beteiligen“ (Grundsatz Nr. 23).

„Rechtsanwälte dürfen aufgrund der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht mit ihren Mandanten oder der Sache ihrer Mandanten gleichgesetzt werden“ (Grundsatz Nr. 18).

Das OIAD fordert die sofortige Freilassung unserer Kollegin, die Einstellung der Strafverfolgung gegen sie und wird besonders wachsam bleiben.