TÜRKEI: Anwälte im Visier der Repressionen gegen LGBTQI+ Organisationen und Menschenrechtsverteidiger
Das OIAD ist bestürzt über die Maßnahmen der türkischen Behörden gegen Rechtsanwälte, die Personen und Organisationen unterstützen, die sich für die Rechte von LGBTQI+‑Personen einsetzen.
Seit dem 12. September 2026 richtet sich eine groß angelegte Polizeiaktion gegen Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTQI+‑Personen einsetzen, sowie gegen Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger in mehreren Regionen des Landes. Die Behörden haben angekündigt, Strafverfahren gegen mehr als 160 Personen sowie gegen verschiedene Organisationen einzuleiten. Es wurden Durchsuchungen in den Räumlichkeiten von Organisationen und in den Wohnungen von Aktivisten durchgeführt, und zahlreiche Websites sowie Konten in sozialen Netzwerken wurden gesperrt. Laut einem Bericht des Human Rights Centre, des Women’s Rights Centre und des Zentrums für Anwaltsrechte der Anwaltskammer Istanbul wurden allein in Istanbul 35 Personen in Polizeigewahrsam genommen und 20 in Untersuchungshaft gesetzt. Sechs Vereinigungen waren davon betroffen. Die Websites von 11 LGBTQI+‑Vereinigungen, 32 X-Konten und 419 weiteren Konten in sozialen Netzwerken wurden gesperrt, und die Sperrung von 107 weiteren Konten wurde beantragt. Zu den gesperrten Konten gehören solche von LGBTQI+‑Hochschulgruppen, Menschenrechtsorganisationen, Journalisten und dem LGBTI+‑Rechtszentrum der Anwaltskammer von Ankara.
Auch Rechtsanwälte wurden in diesem Zusammenhang ins Visier genommen. Am 14. September wurde in Izmir ein Rechtsanwalt bei einer Demonstration festgenommen. Rechtsanwälte, die ihre in Polizeigewahrsam befindlichen Mandanten aufsuchten, um ihnen Rechtsbeistand zu leisten, sollen daran gehindert worden sein, die Polizeiräumlichkeiten zu betreten. Am 15. September wurden bei einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in Çağlayan in Istanbul mehr als 100 Personen gewaltsam festgenommen, darunter mehrere Rechtsanwälte.
Die Anwaltskammer von Istanbul hat die schwerwiegenden Eingriffe in die Arbeit der Rechtsanwälte im Zusammenhang mit den jüngsten Festnahmen verurteilt. Den Rechtsanwälten wurde mehrere Stunden lang der Zugang zu ihren Mandanten verwehrt, die während ihrer Untersuchungshaft offenbar ebenfalls Opfer von Misshandlungen und Entbehrungen geworden waren. Darüber hinaus wurden in allen untersuchten Fällen Einschränkungen beim Zugang zu den Akten sowie Anzeichen von Gewalt festgestellt.
Diese Vorfälle sind angesichts der Rolle der Rechtsanwälte beim Schutz der Grundrechte besonders besorgniserregend. Die Tatsache, dass Rechtsanwälten der Zugang zu Festgenommenen verwehrt wird oder dass sie selbst festgenommen werden, während sie ihre Verteidigungsaufgaben wahrnehmen, verletzt das Recht auf Rechtsbeistand und die Unabhängigkeit des Berufsstands. Rechtsanwälten in den ersten Stunden der Polizeigewahrsam den Zugang zu den Inhaftierten zu verweigern – zu einem Zeitpunkt, an dem das Risiko von Misshandlungen am höchsten ist –, hebt eine der wichtigsten Garantien gegen Folter auf. Rechtsanwälte werden zudem im Rahmen eines umfassenderen und gut dokumentierten Musters von Druckmaßnahmen gegen die Anwaltschaft in der Türkei ins Visier genommen, der sich auch gegen die Anwaltskammern selbst richtet.
Das Observatorium verfolgt die Lage aufmerksam und fordert die türkischen Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Rechtsanwälte ihre Tätigkeit frei und ohne Einschüchterung, Festnahme, Schikane oder unzulässige Einmischung ausüben können, im Einklang mit den Grundprinzipien der Vereinten Nationen zur Rolle der Anwaltschaft (Havanna-Prinzipien). Dieser Grundsatz ist auch im Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs verankert, das am 12. März 2025 vom Ministerkomitee verabschiedet wurde und das, obwohl es noch nicht in Kraft getreten ist, die europäischen Standards für den Schutz von Rechtsanwälten festlegt.
Das Observatorium fordert die Behörden zudem auf, Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, von Beginn der Polizeigewahrsam an einen wirksamen Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl zu gewährleisten, einschließlich des Rechts auf vertrauliche Gespräche und auf Akteneinsicht, sowie die grundlegenden Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens zu wahren.
Das Observatorium erinnert die Republik Türkei an ihre Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Havanna-Prinzipien, insbesondere an die folgenden Artikel:
- „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und persönliche Sicherheit. Niemand darf willkürlich festgenommen oder in Haft gehalten werden. Niemand darf seiner Freiheit beraubt werden, es sei denn aus den Gründen und nach dem Verfahren, die gesetzlich vorgesehen sind.“ (IPBPR, Artikel 9 Absatz 1)
- „Jede Person, die einer Straftat beschuldigt wird, hat unter voller Gleichberechtigung mindestens Anspruch auf folgende Garantien: (…) das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder sich von einem Verteidiger ihrer Wahl vertreten zu lassen; wenn sie keinen Verteidiger hat, über ihr Recht auf einen Verteidiger belehrt zu werden und, wann immer es das Interesse der Justiz erfordert, von Amts wegen einen Verteidiger zu erhalten, und zwar unentgeltlich, wenn sie nicht über die Mittel verfügt, diesen zu bezahlen“ (IPBPR, Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe d)).
- „Jede Person, der durch Festnahme oder Inhaftierung die Freiheit entzogen wurde, hat das Recht, bei einem Gericht Rechtsmittel einzulegen, damit dieses unverzüglich über die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung entscheidet und ihre Freilassung anordnet, falls die Inhaftierung rechtswidrig ist.“ (EMRK, Artikel 5 Absatz 4)
- „Jede festgenommene, inhaftierte oder in Gewahrsam befindliche Person muss unverzüglich, unter Wahrung der Vertraulichkeit, ohne jegliche Zensur oder Abhörung einen Anwalt empfangen, mit ihm sprechen und sich von ihm beraten lassen können und über die hierfür erforderliche Zeit und die notwendigen Mittel verfügen. (…)“ (Havanna-Prinzipien, Prinzip 8)
- „Die Behörden müssen dafür sorgen, dass Rechtsanwälte a) alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Behinderung, Einschüchterung, Schikane oder unzulässige Einmischung wahrnehmen können; b) frei reisen und ihre Mandanten sowohl im Inland als auch im Ausland konsultieren können; und c) weder Gegenstand von Strafverfolgungen oder wirtschaftlichen oder sonstigen Sanktionen sind noch damit bedroht werden, wenn sie Maßnahmen ergreifen, die im Einklang mit ihren anerkannten beruflichen Pflichten und Standards sowie ihrer Berufsethik stehen.“ (Havanna-Prinzipien, Prinzip 16)
Das Observatorium verweist zudem auf die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach „die Verfolgung oder dasSchikanieren von Angehörigen des Anwaltsberufs (…) den Kern des Übereinkommens selbst untergräbt “ (Elçi u. a. gegen die Türkei, 2003, § 669) und fordert die Türkei auf, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs zu unterzeichnen und zu ratifizieren.
