NICARAGUA / Menschenrechts- und Anwaltsorganisationen verurteilen den willkürlichen Ausschluss von mindestens 2.000 Anwälten in Nicaragua
Das Regime von Daniel Ortega und Rosario Murillo hat zahlreiche Rechtsanwälte sowie Notare willkürlich aus dem Register des Obersten Gerichtshofs gestrichen, ohne offizielle Benachrichtigung, ohne vorheriges Verfahren und ohne Veröffentlichung des entsprechenden Dekrets im Amtsblatt La Gaceta. Von dieser Maßnahme sollen mindestens zweitausend Angehörige der Rechtsberufe betroffen sein, die dadurch de facto an der Ausübung ihres Berufs gehindert werden. Für viele von ihnen kommt diese Entscheidung einem tatsächlichen „beruflichen Tod“ gleich.
Die Mehrheit der Betroffenen befindet sich weiterhin in Nicaragua, obwohl einige Angehörige der Rechtsberufe ins Exil gezwungen wurden. Diese neue Maßnahme ist Teil der Strategie des Regimes, seinen autoritären Kurs weiter zu verschärfen, die unabhängige Ausübung des Anwaltsberufs zu unterbinden und diejenigen auszuschließen, die es als Oppositionelle betrachtet oder die sich seinen Interessen nicht unterordnen.
Die Schwere dieser Entscheidung wurde auch von internationalen Menschenrechtsmechanismen anerkannt. Die Gruppe von Menschenrechtsexperten für Nicaragua (GHREN) sowie die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten haben diese Maßnahme verurteilt und hervorgehoben, dass sie einen schwerwiegenden Angriff auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Rechtsstaatlichkeit darstellt.
Diese Maßnahmen sind mit den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates Nicaragua unvereinbar. Insbesondere verstoßen sie gegen die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankerten Garantien, insbesondere gegen das Recht auf ein faires Verfahren und auf Beistand durch einen Rechtsanwalt eigener Wahl (Artikel 14) sowie gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Menschenrechtsverletzungen (Artikel 2 Absatz 3). Ebenso legen die Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte fest, dass Staaten sicherstellen müssen, dass Rechtsanwälte ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Belästigung oder unzulässige Einmischung wahrnehmen können (Grundsatz 16), dass sie weder administrativen noch sonstigen Sanktionen ausgesetzt oder damit bedroht werden dürfen, wenn sie ihre beruflichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (Grundsatz 17), und dass Disziplinarverfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Organ unter uneingeschränkter Wahrung der Verfahrensgarantien durchgeführt werden (Grundsatz 28).
Über die unmittelbaren Auswirkungen auf die Anwaltschaft hinaus beeinträchtigt diese Entscheidung den Zugang zur Justiz für weite Teile der Bevölkerung erheblich. Ohne eine freie und unabhängige Anwaltschaft wird das Recht Tausender Menschen auf Verteidigung und auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz eingeschränkt. Insbesondere Frauen, die Gerechtigkeit für geschlechtsspezifische Gewalt suchen, könnten der notwendigen rechtlichen Beratung und Vertretung beraubt werden.
Eine große Zahl der ausgeschlossenen Rechtsanwälte beriet und vertrat Opfer politischer Verfolgung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes sowie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Gemeinschaften, die ihre Gebiete und andere kollektive Rechte verteidigen. Indem das Regime ihnen die Berufsausübung untersagt, schwächt es die Möglichkeiten dieser Personen und Gemeinschaften zusätzlich, Zugang zu Schutzmechanismen und zur Justiz zu erhalten.
Vor dem Hintergrund des seit April 2018 bestehenden Terrorregimes stellt diese Säuberungsmaßnahme zudem eine Einschüchterungsbotschaft an die gesamte Anwaltschaft dar. Sie soll die unabhängige Ausübung des Anwaltsberufs abschrecken und deutlich machen, dass jede jeder Rechtsanwalt, der Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger oder Personen in Verfahren vertritt, die den Interessen des Regimes zuwiderlaufen, mit ähnlichen Repressalien rechnen muss. Darüber hinaus schränkt sie das Recht ein, Menschenrechte zu verteidigen, und verstärkt die Schließung des zivilgesellschaftlichen Raums in Nicaragua.
Unsere Organisationen verurteilen diese willkürliche Maßnahme auf das Schärfste. Sie stellt einen weiteren Angriff auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, den Zugang zur Justiz und die Rechtsstaatlichkeit dar und ist Teil der Strategie zur Festigung des autoritären Regimes unter der Führung von Daniel Ortega und Rosario Murillo.
Wir rufen die internationale Gemeinschaft, die regionalen und internationalen Menschenrechtsschutzmechanismen, Rechtsanwaltskammern und Anwaltsvereinigungen sowie internationale Juristenorganisationen dazu auf, diese Maßnahmen öffentlich zu verurteilen und den Staat Nicaragua aufzufordern:
- die Berufsausübung aller willkürlich aus dem Register ausgeschlossenen Rechtsanwälte sowie Notare unverzüglich wiederherzustellen;
- sicherzustellen, dass jede Entscheidung über den Zugang zum Anwaltsberuf oder dessen Fortführung ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage sowie im Rahmen unabhängiger, unparteiischer Verfahren unter Wahrung der Verfahrensgarantien und der einschlägigen internationalen Standards getroffen wird;
- jede Form von Repressalien, Einschüchterung oder Verfolgung gegen Rechtsanwälte wegen der rechtmäßigen Ausübung ihres Berufs oder wegen der Vertretung von Menschenrechtsverteidigern, Oppositionellen oder Personen aus schutzbedürftigen Gruppen zu beenden; und
- alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und den uneingeschränkten Zugang zur Justiz für alle im Einklang mit seinen internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten.
Unsere Organisationen fordern darüber hinaus die Staaten, die nicaraguanische Rechtsanwälte im Exil aufnehmen, auf, Verfahren zur Anerkennung oder Gleichstellung ihrer Berufsqualifikationen sowie Maßnahmen zur beruflichen Integration, institutionelle Unterstützung und technische Hilfe einzurichten, damit diese Fachkräfte ihre juristische, wissenschaftliche oder rechtsberatende Tätigkeit unter würdigen Bedingungen fortsetzen können.
- Centro por la Justicia y el Derechos Internacional (CEJIL)
- Comissió de Dones Advocades del Ilustre Colegio de la Abogacía de Barcelona
- Fundación Justicia y Género
- Iniciativa Mesoamericana de Mujeres Defensoras de Derechos Humanos (IM-Defensoras)
- Lawyers for Lawyers
- Observatorio Internacional de la Abogacía en Riesgo
