Venezuela: Besorgnis über die Behinderung der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts Luis Aguilera
Lawyers for Lawyers (L4L) und das Internationale Observatorium für bedrohte Anwälte (OIAD) bringen ihre tiefe Besorgnis über die jüngsten Maßnahmen der venezolanischen Justizbehörden und der Staatsanwaltschaft zum Ausdruck, die die berufliche Tätigkeit des Menschenrechtsanwalts Luis Aguilera behindert haben und ihn daran hinderten, in einem Strafverfahren als rechtlicher Vertreter eines Opfers von Menschenrechtsverletzungen tätig zu werden.
Luis Aguilera ist ehrenamtlicher Rechtsanwalt der Menschenrechts- und Justizkommission des Bundesstaates Aragua, einer Organisation, über die er Opfern von Menschenrechtsverletzungen sowohl auf nationaler Ebene als auch vor dem Interamerikanischen Menschenrechtssystem rechtliche Unterstützung leistet.
Behinderungen bei der Ausübung des Rechts auf Verteidigung
Den uns vorliegenden Informationen zufolge ist Herr Aguilera Ziel einer Stigmatisierungskampagne durch Justizbehörden und Vertreter der Staatsanwaltschaft geworden, die ihn öffentlich als „offiziellen Anzeigenerstatter“ bezeichnet haben. Darüber hinaus berichtete er von wiederholten Behinderungen bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, der Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertritt.
Im jüngsten Vorfall wurde die ihm erteilte Vollmacht, mit der er ein Opfer in einem Strafverfahren vertrat, zunächst akzeptiert und zu den Verfahrensakten genommen. Anschließend wurde ihm jedoch die formelle Anerkennung als Vertreter des Opfers sowie die Teilnahme am Verfahren verweigert. Ihm wurde der Zugang zu den Verfahrensakten verwehrt, und er wurde nicht über Verfahrenshandlungen informiert, wodurch seine Möglichkeit, die Interessen seines Mandanten wirksam zu verteidigen, erheblich eingeschränkt wurde.
Am 27. Mai 2026 lehnte die Richterin die Anerkennung seiner Vertretungsbefugnis mit der Begründung ab, die Vollmacht sei nicht notariell beglaubigt worden, obwohl sie zuvor von der Staatsanwaltschaft akzeptiert worden war und obwohl eine notarielle Beglaubigung aufgrund des gewaltsamen Verschwindenlassens des Opfers durch staatliche Sicherheitskräfte unmöglich war. Ohne eine begründete Entscheidung zu erlassen, teilte die Richterin ihm mündlich mit, dass sie ihn nicht als rechtlichen Vertreter des Opfers anerkenne, und untersagte ihm infolgedessen die Mitwirkung am Verfahren, wodurch er gezwungen wurde, den Gerichtssaal zu verlassen.
Ein besorgniserregendes Muster
Unsere Organisationen stellen mit Besorgnis fest, dass es sich bei diesem Vorfall nicht um einen Einzelfall handelt. Seit Jahren dokumentieren wir zahlreiche Fälle von Schikanen und Behinderungen gegen Luis Aguilera im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Vertreter von Opfern von Menschenrechtsverletzungen.
Darüber hinaus zeigen die von unseren Organisationen gesammelten Informationen, dass zahlreiche Rechtsanwälte, die aus politischen Gründen inhaftierte Personen sowie andere Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertreten, mit ähnlichen Hindernissen konfrontiert sind. Hierzu gehören Berichte von Rechtsanwälten, denen es aufgrund von den Behörden errichteter administrativer Hürden verwehrt wurde, den erforderlichen Eid abzulegen oder formell als Prozessbevollmächtigte anerkannt zu werden, obwohl der geltende Rechtsrahmen für die Ausübung der anwaltlichen Vertretung keine zusätzlichen Formalitäten vorsieht; die Verweigerung des Zugangs zu Verfahrensakten und Prozesshandlungen; Einschränkungen bei Mandantengesprächen; sowie Einschüchterungen, Überwachungsmaßnahmen und Schikanen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Derartige Praktiken untergraben die Unabhängigkeit der Anwaltschaft in schwerwiegender Weise und gefährden das Recht der Opfer auf anwaltliche Vertretung durch einen Rechtsbeistand ihrer Wahl.
Venezuelas internationale Verpflichtungen
Das Recht auf Verteidigung stellt sowohl nach venezolanischem innerstaatlichem Recht als auch nach dem Völkerrecht eine grundlegende Garantie dar.
Artikel 49 der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela bestimmt, dass das Recht auf Verteidigung und anwaltlichen Beistand in jeder Phase und auf jeder Ebene des Verfahrens unverletzlich ist. Darüber hinaus ist Venezuela Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dessen Artikel 14 das Recht auf ein faires Verfahren sowie auf Beistand durch einen Rechtsanwalt eigener Wahl garantiert.
Die Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte sehen vor, dass Regierungen sicherstellen, dass alle Personen wirksamen und gleichberechtigten Zugang zu rechtlichem Beistand erhalten (Grundsatz 2); dass Rechtsanwälte alle ihre beruflichen Aufgaben ohne Einschüchterung, Behinderung, Belästigung oder unzulässige Einmischung wahrnehmen können (Grundsatz 16); und dass die Behörden ihnen rechtzeitig Zugang zu den Informationen, Akten und Dokumenten gewähren, die sie benötigen, um wirksamen rechtlichen Beistand leisten zu können (Grundsatz 21).
Handlungsaufruf
Unsere Organisationen fordern die venezolanischen Behörden auf,
- unverzüglich sämtliche Einschüchterungs-, Schikanierungs- oder Behinderungsmaßnahmen gegen Luis Aguilera im Zusammenhang mit der rechtmäßigen Ausübung seines Berufs einzustellen;
- sicherzustellen, dass er seine Mandanten frei vertreten kann und rechtzeitig Zugang zu den Verfahrensakten sowie zu den Gerichtsverfahren erhält;
- wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Rechtsanwälte in Venezuela ihre beruflichen Aufgaben im Einklang mit den Grundprinzipien der Vereinten Nationen betreffend die Rolle der Rechtsanwälte frei von Einschüchterungen, Behinderungen oder Vergeltungsmaßnahmen ausüben können.
